Praxisabgabe & Praxisverkauf

Es ist soweit – Sie möchten Ihre Praxis abgeben

Die Gründe für die Abgabe einer Praxis können vielfältig sein, sei es aus Altersgründen, sei es, weil Sie einen Nachfolger gefunden haben oder einen Investoren, der Ihnen einen guten Preis zahlen möchte, sei es aus vielen anderen privaten Gründen.

Häufige Fragestellungen

Im Rahmen der Abgabe und des Verkaufs kommen regelmäßig ähnliche Fragen auf:

  • Wie sieht aktuell die Situation auf dem Praxenmarkt für Ihre Fachrichtung, Ihren Standort aus?
  • Welche Vorteile, welche Nachteile hat Ihre Praxis für potentielle Interessenten?
  • Als Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft stellt sich die Frage, wie der Ausstieg im Gesellschaftsvertrag geregelt ist?
  • Wie wird die Abfindung berechnet?
  • Welchen Kaufpreis können Sie realistisch für Ihre Praxis, Ihren Anteil verlangen?
  • Wie finden Sie einen geeigneten Nachfolger, der Ihr Lebenswerk weiterführt?
  • Möchten Sie Ihre Praxis in den bundesweiten Praxenmarkt einstellen?
  • Welche Form der Kaufpreiszahlung macht Sinn?
  • Möchte Sie ggfs. noch weiterhin ärztlich tätig sein?
  • Benötigen Sie ein Praxisexposé und wie sollte dies aussehen?
  • Welche juristischen/steuerlichen Fallstricke gibt es zu beachten (z.B. Mietvertrag, Personal, Inventar, Haftung, Nachbesetzung, Konkurrenzschutz etc.)?

Ganzheitlicher Beratungsansatz

Die Bedeutung eines guten Netzwerks

“Im Rahmen einer Abgabeberatung arbeite ich im Regelfall mit verschiedenen Fachleuten zusammen. Vernetztes Denken bedeutet selbstverständlich , dass juristische und steuerliche Aspekte angemessen und unter Beachtung der standesrechtlichen Beschränkungen zu berücksichtigen sind. Sie entscheiden, in welchen Bereichen Sie konkret Unterstützung benötigen und in welchen Bereichen Sie auf mein Netzwerk aus Spezialisten (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Depots etc.) zurückgreifen möchten. Falls Sie bereits mit eigenen Spezialisten zusammen arbeiten, beziehe ich diese selbstverständlich in mein Konzept mit ein.”

Faktor Zeit

Frühzeitig Anfangen

“Tatsache ist: Die Abgabe einer Praxis ist mit vielen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten behaftet. Tatsache ist auch, dass die Abgabe einer Praxis vom Zeitaufwand häufig unterschätzt wird. Insofern ist eine professionelle und frühzeitige Begleitung Ihres Vorhabens wichtig und richtig.”

Steuern sparen beim Praxisverkauf

Gemäß §18 Abs. 3 i.V.m. §16 Abs. 4 EStG gilt folgendes:

  • Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
  • Über einen Freibetrag kann ein Teil des Veräußerungsgewinns verschont werden.

Was sind die Voraussetzungen für den Freibetrag?

  • Mindestalter bei Verkauf 55Jahre (oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsunfähig).
  • Die Praxis wird im Ganzen veräußert bzw. aufgegeben.
  • Den Freibetrag gibt es nur einmal.
  • Der Freibetrag ist abhängig von der Höhe des Veräußerungsgewinns. Der Freibetrag liegt bei 45.000€; übersteigt der Verkaufsgewinn 136.000€, wird der Freibetrag um den übersteigenden Betrag gekürzt. Ab einem Gewinn von 181.000€ gibt es demzufolge keinen Freibetrag mehr.

Wie wird der Verkaufsgewinn besteuert?

Anders als die laufenden Einkünfte aus der Praxis, wird der Veräußerungsgewinn gem. § 34 Abs. 1 und 3 ermäßigt bzw. begünstigt besteuert. Entweder entscheidet sich der Arzt für die

  • Tarifermäßigung (Steuersatz i.H.v. 56% auf den normalen Steuersatz, mindestens allerdings 14%) oder für
  • die Fünftelregelung (hierbei wird der Veräußerungsgewinn fiktiv auf 5 Jahre verteilt).

Meine Beratungsleistungen

  • Besprechung Ihres persönlichen Zeitplans für die Abgabe
  • Professionelle Aufbereitung Ihrer Praxiskennzahlen
  • Erstellung eines aussagekräftigen Praxisexposés
  • Einstellen Ihrer Praxis in den bundesweiten Praxenmarkt
  • Suche eines Nachfolgers
  • Begleitung und Moderation von Gesprächen
  • Planung des Ablaufs mit der KV / KZV / dem Zulassungsausschuss
  • Bereitstellung umfangreicher Checklisten

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Wie bleibt Ihre Praxis auch im Notfall handlungsfähig ?

“Was ist zu tun bei Tod, Krankheit, Geschäftsunfähigkeit oder Handlungsunfähigkeit ? Schicksalsschläge sind nicht planbar und stellen gerade im Verkaufsfall die gesamte Praxis auf den Kopf. Regeln Sie daher rechtzeitig die relevanten Fragen.

  • Wer ist Ihr Stellvertreter?
  • Hat er die notwendigen rechtssicheren Vollmachten auch über Ihren Tod hinaus?
  • Benötigen Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
  • Kann er Sie im Innen- wie im Außenverhältnis vertreten?
  • Gibt es eine Aufstellung zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Bankkonten, Versicherungen etc.?
  • Wer sind die zuständigen Ansprechpartner bei Banken, bei Versicherungen, beim Steuerberater, beim Rechtsanwalt, bei der KV/KZV, beim Finanzamt?
  • Sind Regelungen für den Todesfall (z. B. Testament, Erbvertrag) getroffen?”

Fazit

“Als persönlicher Niederlassungscoach stehe ich Ihnen jederzeit als verlässlicher Berater zur Seite. Besprechen Sie mit mir in Ruhe Ihre Fragen und Wünsche, so dass wir gemeinsam für Sie den richtigen Weg finden, um Ihre Praxis in Ihrem Sinne weiterzugeben.”

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